Gefördert durch das Sonderförderprogramm “Revolution und Demokratie” und die Kulturstiftung des Freistaates Sachsen.
Die Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushalts.
Gefördert durch das Sonderförderprogramm “Revolution und Demokratie” und die Kulturstiftung des Freistaates Sachsen.
Die Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushalts.